Finanzen und Handel

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Der Rizq - die von ALLAH vorherbestimmte Versorgung eines Menschen[Bearbeiten]

Das Pflegen der Verwandtschaft mehrt den Rizq[Bearbeiten]

Anas (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) überliefert, dass der Gesandte Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte:

"Wer (immer) will, dass Allah seinen Lebensunterhalt (Rizq), sein Alter (und seine Nachkommen) segnet, sollte seine Verwandtschaftsbeziehungen pflegen."
(Buchari und Muslim)



Lebensunterhalt verdienen[Bearbeiten]

Schlechte Zeiten[Bearbeiten]

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte:

"Über die Menschen wird eine Zeit kommen, in der es dem einen gleichgültig sein wird, ob er seinen Erwerb aus einer

erlaubten (halal) oder aus einer unerlaubten (haram) Quelle erzielte."

(Sahih Al-Bucharry Nr. 2059)


Erwerb durch Erpressung & Bestechung ist verboten[Bearbeiten]

Abdullah Ibn Yazid berichtete, dass der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) den unter Druck erzielten Erwerb von Gütern und die Tiermisshandlung verbot.

(Buchari)



Handel und Vertrieb[Bearbeiten]

Die Mängel einer Ware müssen vom Verkäufer bekannt gegeben werden[Bearbeiten]

Es wurde berichtet, dass Wahb Ibn Amir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Ich hörte den Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagen:

„Der Muslim ist des (anderen) Muslims Bruder. Es ist einem Muslim nicht erlaubt, etwas an seinen Bruder zu verkaufen, an dem es einen Mangel gibt, ohne ihm diesen bekannt zu geben.“
(Berichtet von Ahmad und Abu Dauud; von al-Albani in Irwa al-Ghalil (1321) als sahih eingestuft.)


Und es wurde von Abu Hurairah (möge Allah barmherzig mit ihm sein) berichtet, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) an einem Mann vorbeiging, der einige Lebensmittel verkaufte. Er griff mit seiner Hand hinein und stellte fest, dass sie nass waren. Er sagte:

„Wer betrügt, ist nicht von uns.“
(Berichtet von Muslim, 101)


Das viele schwören beim Handel[Bearbeiten]

Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete, dass er den Gesandten Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagen hörte:

“Das Schwören lässt den Vertrieb der Waren blühen, doch ist es für den Segen vernichtend.”
(Al-Bukhari und Muslim)



Auktionen[Bearbeiten]

Verbot der künstlichen Erhöhung der Preise[Bearbeiten]

Es ist verboten bei Versteigerungen einen Preis hochzutreiben ohne die Absicht dabei zu haben etwas zu kaufen.

Es wurde von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte:

„Geht nicht hinaus, um die Reiter (für den Handel) abzufangen, überbietet euch nicht gegenseitig, treibt die Preise nicht künstlich in die Höhe, und kein Stadtbewohner soll im Auftrag eines Beduinen verkaufen.“
(Berichtet von Bukhari und Muslim)



Man soll entsprechend seinem Verdienst leben[Bearbeiten]

Walid Abil-Ahwas (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit) hat gesagt:

"Wenn dir Allâh Vermögen gegeben hat, soll dessen Segen und Gnade auf dir sichtbar sein."'
(Tirmidhi, Darimi)

D. h. wenn man mit Geld gesegnet ist, soll man sich gut kleiden.


Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) erzählte, dass der Prophet (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte:

“Der Prophet David (ALLAHs Frieden mit ihm) aß nur von dem, was er mit seiner Hände Arbeit verdient hatte.”
(Buchari)


Das Geld nicht verschwenden[Bearbeiten]

Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) gesagt hat:

"Allâh - erhaben ist Er - ist mit drei Dingen von euch zufrieden und verabscheut drei Dinge von euch:
1) Er ist damit zufrieden, dass ihr Ihm dient, und
2) Ihm nichts zur Seite setzt,
3) dass ihr euch allesamt am Seile Allâhs festhaltet und nicht spaltet;
und Er verabscheut von euch
1) die Verbreitung von Gerüchten,
2) das lange Hin- und Herreden und die sinnlose Fragerei und
3) das Verschwenden von Geld."
(Muslim)



Schulden und Geliehenes[Bearbeiten]

Abdullah Ibn Abi Rabi'a (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allahs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:

"Der Preis des geliehenen Geldes ist ein Dank und die Rückzahlung (innerhalb der Frist)."
(Nasai, Ibn Majah, Ahmad Ibn Hanbal)


Ibn `Umar (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete: Allâhs Gesandter (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) hat gesagt:

“Verringere deine Sünden, dass dir der Tod leichter fällt; verringere deine Schulden, um frei zu leben.”

(Baihaqi)


Schulden sofort zurückzahlen, sobald man dazu fähig ist[Bearbeiten]

Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) überliefert, dass der Gesandte Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte:

“Wenn ich Gold im Gewicht des Berges Uhud hätte, würde es mich freuen, wenn ich nach drei Nächten nichts davon zurückbehielte außer etwas für die Rückzahlung von Schulden.”
(Bukhari und Muslim)


Kredite[Bearbeiten]

Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, kam nach Al-Madina und fand vor, dass die Leute Kredite gegen Früchte für die Dauer von einem Jahr und zwei Jahren gewährten. ... Der Prophet sagte:

„Wer einen Kredit gegen Datteln gewährt, der soll es für ein bestimmtes Maß und ein bestimmtes Gewicht tun.“


Aischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:

"Der Prophet, Allahs Segen udn Friede auf ihm, kaufte von einem Juden Lebensmittel auf Kredit und ließ bei ihm sein eisernes

Panzerhemd als Pfand zurück.."

(Sahih Al-Bucharry Nr. 2068)


Zinsen sind im Islam verboten[Bearbeiten]

Siehe Artikel "Zinsverbot".

Islamisches Erbrecht[Bearbeiten]